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Im Lande Südtirol wurde die Rettung am Berg den zwei Bergrettungsorganisationen, dem Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol, sowie dem Corpo Nazionale Soccorso Alpino e Speleologico übertragen. Diese zwei Organisationen sind, es, welche Hand in Hand für die Rettung von verunglückten am Berg täglich bereit stehen.

Damit dieser Dienst definitiv geregelt ist gibt es auf Provinzebene sowie an höchster Stelle auf Staatsebene diverse Gesetze, welche unsere Rechte, und unsere Pflichten genau beschreiben.