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Mitglied werden

Die Ausbildung zum voll ausgebildeten Bergrettungsmitglied sieht eine zweijährige Anwärterzeit vor. Während dieser zwei Jahre ist die komplette Palette unserer umfangreichen Ausbildung zu durchlaufen. Es sind während der Anwärterzeit mehr als 14 Kurstage auf Landesebene zu besuchen.

Die Grundausbildung der Bergretter/innen wird zentral durch den Landesverband des Bergrettungsdienst im AVS geregelt. Zusatz- oder Sonderschulungen werden in vielen Bergrettungsstellen vor Ort angeboten.
Falls Du Interesse hast bei uns im Bergrettungsdienst mitzuarbeiten, solltest Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Aktive(r) Berggänger mit dementsprechender Erfahrung im alpinen Gelände
- Abgabe eines Tourenberichtes, welcher folgende Disziplinen beinhaltet:
- Felsbergsteigen
- Schibergsteigen
- Eisklettern
- Abkömmlichkeit für Rettungskurse und Bergrettungseinsätze

Dein Ansuchen um Aufnahme in den Bergrettungsdienst ist an die jeweils zuständige Bergrettungsstelle zu übermitteln, welche über die Aufnahme in die Rettungsstelle als Anwärter/in entscheidet.

Für ev. Kontaktadressen der einzelnen Bergrettungsstellen kann der Landesverband des Bergrettungsdienst im AVS behilflich sein, oder steigen Sie zu den Kontakten unserer Rettungsstellen ein!


Praktikum bei der Bergrettung

Der Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol besteht aus 34 Bergrettungsstellen, welche zugewiesene Gebiete für alpine Notfälle betreuen.
Einige Rettungsstellen sind auch im Pistendienst von Skigebieten tätig. Eine Tätigkeit als Bergretter(-in) ist nur nach einer zweijährigen Anwärterzeit mit alpin- rettungstechnischer und -medizinischer Ausbildung möglich.

Der (die) BergretterIn müssen aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied einer Rettungsstelle sein und den Wohnsitz auch in diesem Gebiet haben, um im Alarmierungsfall kurzfristig einsatzfähig zu sein.

Da auch die Einsatzfrequenz stark schwankt, ist, so glauben wir, ist eine Praktikumstätigkeit beim Bergrettungsdienst nicht sinnvoll.

Zudem versehen die Bergrettungsstellen sogenannten Picketdienst und sind nur über Meldeempfänger abrufbar.


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