Gesetzliche Grundlagen |
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Im Lande Südtirol wurde die Rettung am Berg den zwei Bergrettungsorganisationen, dem Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol, sowie dem Corpo Nazionale Soccorso Alpino e Speleologico übertragen. Diese zwei Organisationen sind, es, welche Hand in Hand für die Rettung von verunglückten am Berg täglich bereit stehen. |
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