Jede/r Hundeführer/in des Bergrettungsdienstes muss die gesamte Bergrettungsausbildung absolvieren und einer Bergrettungstelle angehören. 1. Die Ausbildung zum voll ausgebildeten Bergrettungsmitglied sieht eine zweijährige Anwärterzeit vor. Während dieser zwei Jahre ist die komplette Palette unserer umfangreichen Ausbildung zu durchlaufen. Es sind während der Anwärterzeit mehr als 14 Kurstage auf Landesebene zu besuchen. Die Grundausbildung der Bergretter/innen wird zentral durch den Landesverband des Bergrettungsdienst im AVS geregelt. Jeder angehende Bergretter/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: - Vollendetes 18. Lebensjahr - Aktive(r) Berggänger mit dementsprechender Erfahrung im alpinen Gelände - Abgabe eines Tourenberichtes, welcher folgende Disziplinen beinhaltet: - Felsbergsteigen - Schibergsteigen - Eisklettern - Abkömmlichkeit für Rettungskurse und Bergrettungseinsätze
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