73. Vollversammlung

Nachdem bereits im Vorjahr die Vollversammlung des Bergrettungsdienst im AVS in digitaler Form abgehalten wurde, musste auch heuer diese Austragungsweise gewählt werden. So versammelten sich die Mitgliedsvereine zur jährlichen Vollversammlung am Freitag, 9. April 2021 in Form eines Onlinemeetings, wobei die Versammlung in verkürzter Form gemäß Gesetzesdekret „Mille Proroghe“ abgehalten wurde.
Zu erwähnen gilt, dass Rechtsanwalt Stefan Thurin zum Mitglied des Schiedsgerichtes gewählt wurde und somit auf Rechtsanwalt Michael Grüner, der am 3. Jänner 2021 gemeinsam mit seiner Frau bei einem tragischen Lawinenunfall ums Leben gekommen ist, folgt.

Es war ein außerordentliches Jahr, welches von Vereinen, bestehend aus außerordentlichen Menschen gemeistert wurde und gerade deshalb eine würdige Anerkennung verdienen. Zweifelslos ist die Anerkennung vorhanden, gehemmt von der sozialen Distanzierung und dem digitalen Kommunikationswahn, doch wenig spürbar.

Die Vollversammlung ist, abgesehen von der rechtlichen bzw. statutatischen Notwendigkeit, besonders für eine Zivilschutzorganisation ein wichtiger Augenblick, um gemeinsam auf das Geleistete und Erlebte zurückzublicken und einfach DANKE zu sagen. Und es ist genauso ein emotionaler Augenblick, um Bergretter für ihre 40-jährige Mitgliedschaft mit dem Abzeichen in Gold gebührend zu ehren. Deshalb wird dieser Tagesordnungspunkt seit 2 Jahren aufgeschoben, wobei in Erwägung gezogen wird, diesen besonderen Moment im festlichen Rahmen in der warmen Jahreszeit nachzuholen.

Wie dem Jahresbericht entnommen werden kann, hatten die Bergretter im Jahr 2020, trotz Pandemie, einiges zu tun und es galt sich neuen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem Notstand standen, zu stellen. Mal sehen was das laufende Jahr mit uns noch vorhat.

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